1. Vertragsschluss
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der InterGuard AG den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen der InterGuard AG für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der InterGuard AG zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält.
1.4 Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von der InterGuard AG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen der InterGuard AG und Ihnen ausdrücklich vereinbart wird.
1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatzabgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Die Reisen können ausschließlich auf der Webseite www.invest-in-future.com gebucht werden. Diese sind je nach Verfügbarkeit im Voraus zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit mit verschiedenen Zahlungsmethoden die Reise zu buchen. Diese können Sie auf der Unterseite Bezahlung einsehen. Sobald die Zahlung durchgeführt ist, ist die Reise zu diesem Termin gebucht.
2.2 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.3 Werden fällige Zahlungen von Ihnen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann die InterGuard AG von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt. Die InterGuard AG kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.2, 6.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich die InterGuard AG zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,00 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.4 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, werden diese Ihnen von der InterGuard AG in Rechnung gestellt.
3. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung / Betreuung
3.1 Sonderwünsche
3.1.1 Die InterGuard AG bemüht sich, bei Buchung Ihren besonderen Vorgaben (Sonderwünschen) nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Da die InterGuard AG dies nicht garantieren kann, werden Sonderwünsche nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese in der Buchungsbestätigung („Bestätigung / Rechnung“) enthalten und als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Anderenfalls gilt Ziffer 1.3 Sätze 3 und 4. Für einen Sonderwunsch, den Sie nach Vertragsschluss aber vor Reisebeginn äußern, gilt das Gleiche: Er wird nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem die InterGuard AG Ihnen diesen Sonderwunsch durch schriftliche Erklärung („Änderung“) bestätigt. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können.
3.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von maximal € 50,- pro Teilnehmer und Woche erhoben.
3.1.3 Eine Umbuchung der Flüge durch die InterGuard AG ist nicht möglich. Mehrkosten die durch jegliche Änderungen im Reiseplan durch den Reisenden durchgeführt werden, muss der Reisende im vollen Umfang selber bezahlen.
3.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht möglich.
3.2 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Pauschalreisen werden Sie vor Ort betreut. Sie finden die Kontaktdaten in Ihrem Reiseplan und auf der Seite www.invest-in-future.com. Sofern Bestandteil der gebuchten Leistung, haben Sie einen Reiseleiter an Ihrem Aufenthaltsort. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.7.2.
4. Flugbeförderung bei Pauschalreisen
4.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen / gemeinschaftliche Liste
Die InterGuard AG ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der / des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Presse > Passagierinformationen.
4.2 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
5. Leistungsänderungen
5.1 Vor Vertragsschluss kann die InterGuard AG jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
5.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von der InterGuard AG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3 Die InterGuard AG wird Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Gegebenenfalls wird die InterGuard AG Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das im Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl. Ziffer 11.6) zur Verfügung.
5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von der InterGuard AG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn die InterGuard AG Ihnen eine solche angeboten hat. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von der InterGuard AG zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber der InterGuard AG reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber der InterGuard AG nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 5.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die InterGuard AG für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktrittsgebühren
6.1 Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der InterGuard AG zu erklären.
6.2 Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder treten Sie die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht an, so verliert die InterGuard AG den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann die InterGuard AG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der InterGuard AG zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der InterGuard AG unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 8.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts der von der InterGuard AG ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die InterGuard AG durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von der InterGuard AG zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, die InterGuard AG sei durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der InterGuard AG zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von der InterGuard AG geforderte Entschädigungspauschale.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise- bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von der InterGuard AG zu vertretendem Fehlen der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Falls der Reisende vorzeitig vom Vertrag zurücktritt oder die Reise aus diversen Gründen nicht antreten kann, sind Verfallgebühren von mindestens 80% des Buchungspreises zu zahlen. Wird 2 Tage vor Reiseantritt die Buchung storniert, so sind mindestens 100% des Buchungspreises zu zahlen.
6.5 Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend (Ziffer 8.4) festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich die InterGuard AG vor, dann anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis Ihrer Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen der InterGuard AG aus anderweitiger Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen hat die InterGuard AG die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.
6.6 Ist die InterGuard AG infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Preises verpflichtet, hat die InterGuard AG die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 7.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der InterGuard AG nicht später als sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht.
7. Umbuchung, Gebühr, Ersatzperson
7.1 Eine Umbuchung der Reise ist pauschal nicht möglich und kann nur durch die InterGuard AG auf Kulanz zugesprochen werden, da für die Reise verschiedene kostenpflichtige Vorbereitungen und Verpflichtungen entstehen, die unmittelbar nicht verändert werden können.
7.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der InterGuard AG spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Die InterGuard AG kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist die InterGuard AG berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,- zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Die InterGuard AG hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigerer Kosten entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8. Reiseversicherungen
Die InterGuard AG empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
9. Rücktritt und Kündigung durch die InterGuard AG
9.1 Die InterGuard AG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die InterGuard AG von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die InterGuard behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9.2 Bei Pauschalreisen kann die InterGuard AG bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Die InterGuard AG informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
9.3 Die InterGuard AG kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die InterGuard AG aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat die InterGuard AG den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt die InterGuard AG vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
9.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
10.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Die InterGuard AG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
10.2 Sie können eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise.
10.3 Soweit die InterGuard AG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, können Sie weder Minderungsansprüche nach noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen.
10.4 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet die InterGuard AG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Vertrag- in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von der InterGuard AG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden der InterGuard AG im Fall einer Kündigung nach dieser Ziffer 12.4 nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden) Leistungen entfallenden Teil des vereinbarten Preises.
11. Schadensersatz
11.1 Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für die InterGuard AG nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann er auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
11.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der InterGuard AG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
11.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen die InterGuard AG gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.4 die InterGuard AG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen die InterGuard AG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Aktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten auftreten, haftet die InterGuard AG nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Die InterGuard AG empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
11.6 Für Pauschalreisen gilt: Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten der InterGuard AG und Ihre Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Buchungsbedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der InterGuard AG
11.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
11.7.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich dem InterGuard AG Service bzw. der örtlichen Vertretung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3). Ist der InterGuard AG Service bzw. die angegebene Kontaktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt die InterGuard AG dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem Ihnen das Gepäck oder die Güter zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der InterGuard AG anzuzeigen.
11.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11.8 Verjährung
Ihre Schadensersatzansprüche verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise. Die gesetzlichen Ersatzansprüche der InterGuard AG wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
12. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform
Die InterGuard AG nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Bei Buchung einer Pauschalreise wird die InterGuard AG Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Beschaffung dieser Informationen ausschließlich Ihnen selbst.
13.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch die InterGuard AG bedingt sind.
13.3 Die InterGuard AG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von der InterGuard AG zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
13.4 Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
13.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung einer Pauschalreise bitte der vorvertraglichen Information und wenden Sie sich an Ihre Vertriebsstelle.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.invest-in-future.com/datenschutzerklaerung
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen. Diese Buchungsbedingungen und Hinweise gelten für den Anbieter
Invest in Future
InterGuard AG
17, rue michel Rodange
2430 Luxembourg
Telefon: +49 (0) 800 – 22 20 880
E-Mail: info@invest-in-future.com
Internet: www.invest-in-future.com
Registergericht: Luxembourg
Handelsregister: B70323
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG): LU18061534